Depotzugang

Vermögenswirksame Leistungen

Deutlich höhere Einkommensgrenzen bei VL-Förderung

• Die Arbeitnehmersparzulage sowie die Wohnungsbauprämie helfen beim Kapitalaufbau mittels „vermögenswirksamer Leistungen“
• Je nach Anlageform und Einzahlungsbetrag können VL-Sparer bis zu 123 ,-EUR Zulage pro Jahr vom Staat bekommen. Dazu können unter bestimmten     Voraussetzungen nochmal 10% (max. 70,- EUR p.a.) Wohnungsbauprämie kommen. In Summe können also insgesamt bis zu 193,- EUR Prämie jährlich abgerufen werden!
• Arbeitnehmer dürfen dabei gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten, die ab 2024 aber deutlich angehoben worden sind.
• Die Beantragung erfolgt über die jährliche Steuererklärung.

Hinsichtlich der Einkommensgrenze ist zwischen den jeweiligen Arbeitnehmersparzulagen und der Wohnungsbauprämie zu unterscheiden. Die Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen, nicht das Bruttogehalt) für die Arbeitnehmersparzulage beträgt ab 2024 40.000,- EUR für Alleinstehende bzw. 80.000,- EUR für Verheiratete oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Wer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, erhält 9% pro Arbeitnehmer auf maximal 470,- EUR Jahresbeitrag beim Bausparen und / oder 20 % auf maximal 400,- EUR beim Fonds-Sparen. Wer darüber hinaus unter 35.000,- EUR (bzw. 70.000,- EUR bei Paaren) zu versteuerndem Jahreseinkommen liegt, kann bei einer ergänzenden Einzahlung von bis zu 700,- EUR in seinen Bausparvertrag nochmal zusätzlich 10 % Wohnungsbauprämie beantragen.

Sprechen Sie hierzu Frau Münker-Lixfeld oder Herrn Katz an, ein Bausparvertrag kann nämlich bei anstehenden Sanierungen oder energetischen Erneuerungen einen attraktiven Zins für die Zukunft sichern helfen. Auskünfte zu den VL-Fonds-Sparplänen bekommen Sie bei Herrn Michael Bald oder bei Frau Fischer.
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